Allgemeine Geschäftsbedingungen Schreinerei Mangholz
1. Grundsätzliches
Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Unseren AGB entgegen- stehende, abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird widersprochen. Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.
2. Weitere Vertragsgrundlagen
2.1. Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
2.2. Lieferverzögerung
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.
2.3. Mangelrüge
Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen von Unternehmern zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offen- sichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften bei Handelskauf bleiben unberührt.
2.4. Mangelverjährung
Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die Gewährleistung ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht wer- den oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
2.5. Umsetzung der Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.
2.6. Aus und Einbaukosten
Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht gilt uneingeschränkt für die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten.
2.7. Anlieferung
Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäu- de fahren und entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z.B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.
2.8. Abschlagszahlung
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung eine Abschlagszahlung verlangen.
3. Förmliche Abnahme
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.
4. Kündigungsentschädigung
Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag ohne Grund, können wir 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung (Kündigungsentschädigung) verlangen. Es bleibt uns unbenommen, bei entsprechendem Nachweis eine höhere Kündigungsentschädigung zu verlangen. Ebenso bleibt dem Auftraggeber der Nachweis unbenommen, dass uns keine oder eine geringere Kündigungsentschädigung zusteht.
5. Wartungs, Kontroll und Pflegehinweise
5.1.
Wir weisen darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktion Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:
– Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten
– Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
– Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind jeweils
nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche entstehen.
5.2. Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/Bauherrn zu veranlassen ist.
5.3. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.
5.4. Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B. Fenster, Treppen, Parkett) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.
5.5 Es gelten noch ergänzend unsere Pflege und Klimahinweise für Holz- und Parkettböden.
6. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1.
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum.
7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
7.3. Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäfts- betrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.
7.4. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbe- haltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
7.5. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegen- stände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
8. Eigentums– und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
9. Streitbeilegung
Wir sind weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
10. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.
11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden von uns zwecks Erfüllung unserer eigenen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des Geschäfts- bzw. Wohnsitzes maschinenlesbar gespeichert. Diese Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Wir sichern zu, diese Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu speichern. Insbesondere werden sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei uns Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten bei uns gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von uns die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlangen. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Formular – Hinweise zum Raumklima und zur Pflege des
Parkettbodens
1. Zweck dieses Dokuments
Dieses Formular dient der Information des Kunden über die erforderlichen Raumklimabedingungen und Pflegehinweise, die für die Werterhaltung und einwandfreie Funktion des verlegten Parkettbodens maßgeblich sind. Durch Unterschrift bestätigt der Kunde, diese Hinweise erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
2. Raumklimatische Anforderungen
• Bei Betrieb einer Fußbodenheizung ist besonders darauf zu achten, dass die Oberflächentemperatur regelmäßig kontrolliert wird..
• Zur Stabilisierung des Raumklimas empfehlen wir den Einsatz von Luftbefeuchtern in der Heizperiode.
• Eine zu niedrige Luftfeuchtigkeit kann zu Fugenbildung, Aufstellen der Deckschicht oder Verformungen führen.
Parameter Optimalwert Grenzbereich (zulässig)s
Raumtemperatur mind. 20– max. 22 °C mind. 18–max. 24 °C
Relative Luftfeuchtigkeit 45–55 %
Oberflächentemperatur des Bodenst max. 26 °C niemals über 28 °C
3. Nutzungshinweise
• Möbelstücke sollten mit Filzgleitern versehen werden.
Ab
• Rollende Möbel nur mit weichen Rollen (Typ W).
s
• Keine nass-feuchte Reinigung – nur nebelfeucht wischen.
• Fußmatten im Eingangsbereich schützen vor Schmutz und Feuchtigkeit.
• Tropfwasser oder Flüssigkeiten sind sofort aufzunehmen.at
4. Haftungsausschluss bei Nichteinhaltung
Der Parkettboden ist ein Naturprodukt und reagiert auf klimatische Veränderungen. Werden die oben genannten Raumklimawerte nicht dauerhaft eingehalten, kann es zu:
z
• Fugenbildung
• Schüsselungen oder Aufstellungen der Deckschichtt
• Rissbildungen
• Farbveränderungen durch Feuchtebelastunge
kommen. Diese Erscheinungen gelten nicht als Verlegefehler, sondern als holztypisches Verhalten. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verlegebetrieb sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Bestätigung des Kunden
Ich bestätige, die oben genannten Hinweise zur Raumklimatisierung und Pflege des Parkettbodens erhalten und verstanden zu haben. Ich verpflichte mich, diese Empfehlungen zur Werterhaltung des Bodens einzuhalten.
6. Pflegehinweise für geölte Parkettböden
Geölte Parkettböden zeichnen sich durch ihre natürliche, offenporige Oberfläche aus. Damit der Boden langfristig schön und widerstandsfähig bleibt, ist eine regelmäßige Pflege erforderlich.
a) Reinigung
• Staub und Schmutz regelmäßig mit Staubsauger (Parkettbürste) oder weichem Besen entfernen. d
• Nebelfeucht mit geeigneter Parkettseife reinigen – kein stehendes Wasser.
• Keine aggressiven Reinigungsmittel oder Mikrofasertücher verwenden.a
b) Pflege / Nachölen
• Erste Nachpflege nach ca. 6–12 Monaten, je nach Beanspruchung.
• Boden vor dem Nachölen gründlich reinigen und trocknen lassen.
au
• Pflegeöl gleichmäßig dünn auftragen, nach Herstellerangaben einarbeiten.
• Überschüssiges Öl entfernen, Boden während Trocknung nicht betreten oder
c) Schutzmaßnahmen
• Fußmatten im Eingangsbereich verwenden.
• Filzgleiter unter Möbeln anbringen.
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• Pflanzgefäße mit wasserdichten Untersetzern verwenden.
• Sonnenschutz zur Reduzierung von Farbveränderungen.
Hinweis: Eine regelmäßige Pflege verlängert die Lebensdauer des Parkettbodens erheblich. Vernachlässigte Pflege kann zu vorzeitigem Verschleiß, Vergrauung oder Feuchtigkeitsschäden führen. Regelmäßige Pflege ist Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.i
Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, beginnend ab dem Tag des Vertragsschlusses.e
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen **14 Tagen** ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.s ist Absatz
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.text
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.).
An:
Schreinerei Mangholz, Wisbacherstr. 13 - 83451 Piding, oder per Mail an: info@schreinerei-mangholz.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)i
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
(*) Unzutreffendes streichen. ---
