Schreinerei & Innenausbau · B2C · Privatkunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für Geschäfte mit Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Nicht für Verbraucherbauverträge über den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen.
Schreinerei Mangholz · Inhaber Benjamin Mangholz
Wisbacherstr. 11 · 83451 Piding · Deutschland
Telefon +49 (0) 8651 / 690706
· info@schreinerei-mangholz.de
USt-IdNr. DE256056569 · Stand Oktober 2026
AGB für Privatkunden
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Vertragspartner ist die Schreinerei Mangholz, Inhaber Benjamin Mangholz, Wisbacherstr. 11, 83451 Piding, nachfolgend Auftragnehmer . Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern für Werk-, Werklieferungs-, Montage-, Reparatur- und Serviceverträge sowie für die Lieferung individuell gefertigter Einrichtungsgegenstände.
(2) Diese AGB gelten nicht für Verbraucherbauverträge im Sinne des § 650i BGB. Bei solchen Verträgen werden gesonderte Vertragsunterlagen, eine Baubeschreibung und eine besondere Widerrufsbelehrung verwendet.
(3) Maßgeblich sind in folgender Reihenfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarungen, Auftragsbestätigung, Angebot und Leistungsbeschreibung, vereinbarte Nachträge, freigegebene Zeichnungen oder Pläne, diese AGB und ergänzend das Gesetz. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Soweit im Angebot nicht anders angegeben, hält sich der Auftragnehmer zwei Wochen ab Angebotsdatum an sein Angebot gebunden.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, durch eine Auftragsbestätigung in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch den einvernehmlichen Beginn der Arbeiten zustande. Gesetzliche Form- und Informationspflichten bleiben unberührt.
(3) Beruht das Angebot auf Angaben, Plänen, Maßen oder Unterlagen des Kunden, informiert der Auftragnehmer über erkennbare Unstimmigkeiten. Für nicht erkennbare Abweichungen gelten die Regelungen zu Änderungen und Zusatzleistungen.
§ 3 Leistungsumfang und Materialien
(1) Geschuldet ist die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung. Nicht ausdrücklich beauftragte Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang.
(2) Abbildungen, Muster, digitale Darstellungen und Materialproben veranschaulichen die vereinbarte Ausführung. Bei Naturmaterialien, insbesondere Holz, Furnier, Stein und Leder, bleiben geringfügige material- und handelsübliche Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur und Oberfläche zulässig, sofern keine bestimmte Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde und Gebrauchstauglichkeit sowie Wert nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
(3) Technisch notwendige, gleichwertige Änderungen der Ausführung sind nur zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Werkerfolg nicht verändern. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde vor der Ausführung informiert.
§ 4 Aufmaß, Planung und Freigaben
(1) Aufmaß, Werkstattzeichnungen, Bemusterungen und Planungsleistungen sind nur gesondert zu vergüten, wenn dies vor ihrer Ausführung vereinbart wurde. Ein Kostenvoranschlag ist nur zu vergüten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Vor Fertigung und Montage werden Maße, Anschlüsse und erkennbare bauliche Gegebenheiten im erforderlichen Umfang geprüft. Der Kunde stellt erforderliche Genehmigungen, Freigaben, statische Nachweise und Planungsgrundlagen rechtzeitig bereit, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich beauftragt ist.
(3) Freigaben des Kunden entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen eigenen fachlichen Prüf- und Hinweispflichten.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde sorgt rechtzeitig für freien und sicheren Zugang zum Arbeitsbereich, ausreichende Beleuchtung, Strom- und Wasseranschluss, trockene Lagerflächen sowie die Fertigstellung notwendiger Vorleistungen anderer Gewerke.
(2) Der Kunde weist auf bekannte Leitungen, Einbauten, Schadstoffe, Altlasten, Denkmalschutzauflagen und sonstige Gefahren hin. Untergründe müssen für die vereinbarte Leistung geeignet, zugänglich und belegreif sein.
(3) Entsteht durch eine vom Kunden zu vertretende Pflichtverletzung nach vorherigem Hinweis ein notwendiger Mehraufwand, können die nachgewiesenen erforderlichen Mehrkosten berechnet werden. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei Annahme- oder Mitwirkungsverzug, bleiben unberührt.
§ 6 Änderungen und Zusatzleistungen
(1) Änderungen des Leistungsumfangs, der Konstruktion, Materialien, Maße, Oberflächen, Beschläge, des Montageorts oder des Terminplans sollen vor Ausführung in Textform vereinbart werden.
(2) Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor Ausführung möglichst über die dadurch entstehende Mehr- oder Mindervergütung und die Auswirkungen auf Termine. Ist eine genaue Berechnung vorab nicht möglich, wird die Berechnungsgrundlage angegeben. Ohne Preisvereinbarung gilt die gesetzliche Vergütung.
(3) Werden während der Arbeiten unvorhersehbare zusätzliche Leistungen notwendig, wird der Kunde unverzüglich informiert. Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr dürfen im erforderlichen Umfang ausgeführt werden. Bei Bauverträgen bleiben die §§ 650b und 650c BGB unberührt.
§ 7 Preise, Abschlagszahlungen und Fälligkeit
(1) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Zusätzliche Kosten werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder gesetzlich geschuldet sind.
(2) Abschlagszahlungen können in Höhe des Werts der nachgewiesenen, vertragsgemäß erbrachten Leistungen verlangt werden. Der Kunde kann bei nicht vertragsgemäßer Leistung einen angemessenen Teil zurückbehalten. Für eigens angefertigte oder bereitgestellte Bauteile gelten die gesetzlichen Voraussetzungen des § 632a BGB.
(3) Die Schlussrechnung ist nach Abnahme beziehungsweise nach gesetzlicher Fälligkeit innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen. Verzug tritt nur nach den gesetzlichen Vorschriften ein.
§ 8 Leistungszeit und Behinderungen
(1) Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sonstige Zeitangaben sind voraussichtliche Ausführungszeiträume.
(2) Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn die Ausführung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, rechtmäßigen Arbeitskampf oder andere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und vom Auftragnehmer trotz zumutbarer Vorsorge nicht beherrschbare Umstände behindert wird. Dies gilt auch für eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung nur, wenn der Auftragnehmer rechtzeitig ein geeignetes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die Verzögerung nicht zu vertreten ist.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich über Beginn, Ursache und voraussichtliche Dauer einer erheblichen Behinderung. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte beider Parteien bleiben unberührt.
§ 9 Lieferung, Abnahme und Gefahr
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Anlieferstelle mit üblichen Fahrzeugen erreichbar und eine sichere Entladung möglich ist. Vorher angekündigte und vom Kunden zu vertretende zusätzliche Transport- oder Wartezeiten können nach tatsächlichem, erforderlichem Aufwand berechnet werden.
(2) Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt sind. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Auf Verlangen wird ein gemeinsames Abnahmeprotokoll erstellt.
(3) Setzt der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene Abnahmefrist, tritt die gesetzliche Abnahmefiktion gegenüber einem Verbraucher nur ein, wenn dieser zusammen mit der Aufforderung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme hingewiesen wurde.
(4) Gefahrübergang und Annahmeverzug richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine bloße Anzeige der Liefer- oder Montagebereitschaft bewirkt noch keinen Gefahrübergang.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte bewegliche Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers. Der Eigentumsvorbehalt gilt nur, solange das Eigentum nicht durch Verarbeitung oder Verbindung kraft Gesetzes untergeht. Gesetzliche Rechte an wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes werden hierdurch nicht verändert.
§ 11 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen.
(2) Bei Werkleistungen erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels oder Herstellung eines neuen Werks. Bei Kauf- und Werklieferungsverträgen steht dem Kunden das gesetzliche Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu. Gesetzliche Grenzen wegen Unmöglichkeit oder unverhältnismäßiger Kosten bleiben unberührt.
(3) Material- und nutzungsbedingte Veränderungen begründen nur dann keine Mängelrechte, wenn sie nicht auf einer vertragswidrigen Leistung beruhen. Der Auftragnehmer trägt die Kosten einer geschuldeten Nacherfüllung nach Maßgabe des Gesetzes.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 13 Kündigung
(1) Für Kündigung und Vergütung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag ohne wichtigen Grund, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet.
(2) Der Auftragnehmer rechnet erbrachte Leistungen, beschaffte Materialien und den Vergütungsanspruch für nicht erbrachte Leistungen nachvollziehbar ab. Für den nicht erbrachten Teil gilt die gesetzliche Vermutung des § 648 BGB. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Anspruchs offen.
§ 14 Unterlagen und Nutzungsrechte
(1) Eigentums- und Urheberrechte an Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen, Visualisierungen, Werkstattplänen, Konstruktionen, Kalkulationen und Mustern verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde erhält die zur vertragsgemäßen Nutzung des fertiggestellten Werks erforderlichen Rechte. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung zur Ausführung durch Dritte bedarf der Zustimmung, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte oder berechtigte Maßnahmen nach Vertragsbeendigung entgegenstehen.
§ 15 Holz, Parkett, Pflege und Raumklima
(1) Holz ist ein Naturprodukt. Farb-, Maserungs- und Strukturunterschiede, natürliche Merkmale sowie Veränderungen durch Licht und Alterung können innerhalb der vereinbarten Sortierung und der fachlich zulässigen Bandbreite vertragsgemäß sein.
(2) Tafelparkett und Chaletdielen reagieren auf jahreszeitliche Klimaschwankungen. Saisonale Fugen, geringfügiges Quellen oder Schwinden und leichte optische Veränderungen sind nur insoweit materialtypisch, als vereinbarte Beschaffenheit, anerkannte Regeln der Technik, Gebrauchstauglichkeit und fachlich zulässige Toleranzen eingehalten werden.
(3) Soweit objektbezogen nichts anderes vorgegeben ist, wird ein Raumklima von etwa 18 bis 22 °C und 45 bis 60 Prozent relativer Luftfeuchtigkeit empfohlen. Untergründe müssen trocken und belegreif sein; bei Fußbodenheizungen sind Funktions- und Belegreifheizen sowie zulässige Oberflächentemperaturen einzuhalten.
(4) Schäden, die nachweislich allein auf ungeeignetem Raumklima, Baufeuchte, nicht abgestimmter Fußbodenheizung, unterlassener Pflege oder ungeeigneten Reinigungsmitteln beruhen und nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden, stellen keinen Mangel der Leistung dar. Übergebene Pflegehinweise sind zu beachten.
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 17 Streitbeilegung und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(2) Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung beziehungsweise den bei Vertragsschluss erteilten Datenschutzinformationen.
§ 18 Rechtswahl und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Hat der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Verbraucherinformationen
Die folgenden Module sind nur passend zur jeweiligen Vertragsart einzusetzen. Bei Verbraucherbauverträgen ist stattdessen die besondere gesetzliche Belehrung zu verwenden.
A. Widerrufsbelehrung für Werk- und Dienstleistungen
Nur verwenden bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Werk- oder Dienstleistungsvertrag, wenn kein gesetzlicher Ausschluss eingreift.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Schreinerei Mangholz, Inhaber Benjamin Mangholz, Wisbacherstr. 11, 83451 Piding, Telefon +49 (0) 8651 / 690706, E-Mail info@schreinerei-mangholz.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis für online geschlossene Verträge
Wurde der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen, können Sie Ihr Widerrufsrecht zusätzlich über die dort während der Widerrufsfrist bereitgestellte Funktion „Vertrag widerrufen“ ausüben. Nach Absenden der Erklärung erhalten Sie unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung.
B. Kein Widerrufsrecht bei kundenspezifischen Waren
Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht. Diese Information gilt nur, wenn der konkrete Vertrag rechtlich eine solche Warenlieferung zum Gegenstand hat.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
Schreinerei Mangholz, Inhaber Benjamin Mangholz
Wisbacherstr. 11, 83451 Piding
E-Mail: info@schreinerei-mangholz.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Ware/Leistung:
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Bestellt am (*)/erhalten am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Datum:
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Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
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(*) Unzutreffendes streichen.
Gesonderte Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn
Nur verwenden, wenn bei einem widerruflichen Werk- oder Dienstleistungsvertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll.
| □ | Ich verlange ausdrücklich, dass die Schreinerei Mangholz vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist mit der beauftragten Leistung beginnt. |
| □ | Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Schreinerei Mangholz erlischt. Widerrufe ich vor vollständiger Vertragserfüllung, schulde ich unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. |
Ort, Datum: ____________________________________
Unterschrift Verbraucher/in: ____________________________________________